Packung zu klein?


Was Sie tun sollten, wenn der Arzt Ihnen aus Versehen eine zu kleine Packungsgröße verordnet hat
 
Manchmal geschieht es mit ­Absicht, etwa weil der Arzt die Therapie engmaschiger über­wachen will, manchmal ist es aber auch ein Versehen, und dem Dauerpatienten wird eine kleinere Packung verordnet.
Sprechen Sie das Problem beim Arzt an. In Ausnahmefällen kann die Apotheke den Fehler nach Rücksprache korrigieren. Auf ­keinen Fall dürfen Sie selbst etwas an dem Rezept verändern. Denn juristisch gesehen handelt es sich bei einem Rezept um eine Urkunde, und Änderungen stellen daher eine Straftat dar.

 
18.04.2018, Bildnachweis: istock/kadmy

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