Neue Regelung für starke Schmerzmittel
Manche stark wirksamen Schmerzhemmer dürfen in der Apotheke nicht mehr gegen wirkstoffgleiche Mittel ausgetauscht werden. Dies dient der Patientensicherheit
Im August hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Liste der Wirkstoffe erweitert, die in der Apotheke nicht mehr durch wirkstoffgleiche Präparate ersetzt werden dürfen. Mit Buprenorphin, Hydromorphon und Oxycodon sind nun auch drei starke Schmerzmittel aus der Gruppe der Opioide betroffen. Ihre Apotheke muss jedoch das verordnete gegen ein Rabattvertragsarzneimittel tauschen, wenn die Anwendungshöchstdauer (bei Pflastern) oder die Einnahmehäufigkeit (bei Retardtabletten) bei beiden Präparaten gleich ist.
02.12.2016, Bildnachweis: W&B/Martin Ley
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