Austausch ausgeschlossen


Die Liste der Arzneimittel, die nicht mehr gegen wirkstoffgleiche Präparate ersetzt werden dürfen, wurde erweitert
 
Warum denn plötzlich andere Pillen? Immer wieder sind Kunden verunsichert, wenn sie in der Apotheke ein ihnen fremdes Präparat erhalten. Hintergrund des Medikamentenwechsels: Die gesetz­lichen Krankenkassen wollen so ihre Ausgaben senken. Gibt es ein wirkstoffgleiches Präparat, das preiswerter ist als das verordnete, muss der Apotheker das gewohnte Mittel austauschen.
Für die Patienten kann das allerdings zu einem Problem werden. Nicht nur, weil sie sich an ein Präparat mit neuem Namen, Aussehen und teils auch veränderter Einnahme gewöhnen müssen. Denn wie ein Medikament wirkt, bestimmt nicht allein der Wirkstoff. Muss eine Arznei etwa sehr exakt dosiert werden oder ist ein konstanter Wirkstoff-Spiegel wichtig, kann der Wechsel die Therapie beeinträchtigen.
Eine neue Liste setzt dem Austausch von Medikamenten engere Grenzen. Erstellt wurde sie vom Gemeinsa­men Bundesausschuss (G-BA), einem wichtigen Entscheidungsgremium im deutschen Gesundheitswesen. Bereits 2014 wurden einige Wirkstoffe vom Austausch ausgeschlossen – darunter Schilddrüsenhormone, bestimmte Herzmittel und Arzneien, die das Immunsystem hemmen.
Zum 1. August kamen weitere dazu. Bei diesen Wirkstoffen war vor zwei Jahren noch keine abschließende Prüfung möglich. Dabei handelt es sich um einige Medikamente gegen Epilepsie, starke Schmerz­mittel mit verzögerter Wirkstoff-Freisetzung sowie einen Blutgerinnungshemmer.
Manchen Experten gehen die Änderungen aber nicht weit genug. Viele kritische Wirkstoffe und Arzneiformen würden bislang nicht berücksichtigt. Bei starken Schmerzmitteln und Anti­­epileptika sollten sämtliche Präparate mit verzögerter Wirkstoff-Freisetzung vom Austausch ausgeschlossen werden, lautet eine Forderung. Schon minimale Wirkstoffschwankungen können zu Durchbruchschmerzen oder epileptischen Anfällen führen.
Auch bei äußerlich anzuwendenden Mitteln gegen chronische Hauterkrankungen und kompliziert zu hand­habenden Asthma-Sprays sei ein Austausch problematisch. Und bei Anti­depressiva könne ein Präparatewechsel das Suizidrisiko erhöhen. Weitere Wirkstoffe werden vom G-BA sukzessive geprüft. Zudem darf der Arzt den Austausch aufgrund patientenindividueller und erkrankungsspezifischer Aspekte ausschließen. Auch Apotheker können im Einzelfall "pharmazeutische Bedenken" anmelden.
Kein Ersatz erlaubt
Folgende Substanzen dürfen nicht ausgetauscht werden:
– die bei Herzerkrankungen angewandten Herzglykoside Betaacetyldigoxin, Digitoxin und Digoxin (Tabletten)
– die Immunsuppressiva Tacrolimus (Hartkapseln) und Ciclosporin (Weichkapseln und Lösung zum Einnehmen)
– das Schilddrüsenhormon Levothyroxin-Natrium (Tabletten) und Levothyroxin-Natrium + Kaliumiodid (Tabletten)
– die Antiepileptika Phenytoin (Tabletten), Phenobarbital (Tabletten), Primidon (Tabletten), Carbam­azepin (Retardtabletten) und Valproinsäure (Retardtabletten)
– die Opioide Buprenorphin (Pflaster), Oxycodon (Retardtabletten) und Hydromorphon (Retardtabletten)
– der Blutgerinnungshemmer Phenprocoumon (Tabletten)

 
19.10.2016, Bildnachweis: Thinkstock/iStockphoto

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