Ab 18 zum Check-up
Es soll Änderungen bei den Vorsorgeuntersuchungen für Kassenpatienten geben
Neuerung in der Vorsorge: Kassenpatienten haben bald bereits ab 18 Jahren Anspruch auf einen Check-up. Eine zweite Untersuchung ist ab 35 vorgesehen – der bisherigen Altersgrenze. Danach übernimmt die Krankenkasse alle drei Jahre die Kosten einer Vorsorgeuntersuchung – statt wie bislang alle zwei Jahre. Neu ist zudem, dass Ärzte den Impfstatus der Patienten prüfen. Außerdem erstellen sie vollständige Profile der Blutfettwerte, um das Risiko für Gefäßerkrankungen besser abschätzen zu können. Die Reform tritt voraussichtlich Anfang 2019 in Kraft.
12.11.2018, Bildnachweis: iStock/bholland
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