Röntgenpass in Eigenregie
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung mehr für Kliniken und Arztpraxen, Röntgenpässe zur Verfügung zu stellen
Seit dem Jahreswechsel sind Arztpraxen und Kliniken nicht mehr gesetzlich verpflichtet, Röntgenpässe zur Verfügung zu stellen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) rät Patienten jedoch weiterhin, jede Röntgenuntersuchung dokumentieren zu lassen, um unnötige Strahlenbelastungen zu vermeiden. Wer noch keinen Röntgenpass besitzt, kann sich auf der Internetseite bfs.de ein neues Formular herunterladen.
30.05.2019, Bildnachweis: iStockphoto/jgroup
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